Allgemeine Geschäftsbedingungen P&D COMpany b.v.

Fassung: 31. März 2022

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

  • 1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Zusammenhang etwas anderes ergibt:
  • a. P&D Company: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: P&D Company B.V., handelnd unter den Namen "5S Company" und "CI Company", mit Sitz im Drielandendreef 42 in Harderwijk, eingetragen bei der Handelskammer unter der KvK-Nummer 68996608;
  • b. Kunde: die juristische oder natürliche Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und einen Vertrag mit der Gesellschaft P&D abschließt;
  • c. Vertrag: der Vertrag zwischen dem Unternehmen P&D und dem Kunden;
  • d. Materialien: alle Ratschläge, Konzepte, Texte und sonstigen Materialien und Dateien, die von der P&D-Gesellschaft im Rahmen des Vertrags entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden;
  • e. Ort: der Ort, an dem P&D Company die Arbeiten im Auftrag des Kunden ausführt und/oder an dem die Gegenstände montiert werden sollen;
  • f. Ausbildung: die von der Firma P&D angebotene Ausbildung,

P&D Company und der Kunde werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" und einzeln als "Partei" bezeichnet.

Artikel 2 Allgemeines

  • 2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von P&D Company und für jeden Vertrag zwischen P&D Company und dem Kunden.
  • 2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
  • 2.3 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit der Gesellschaft P&D, deren Erfüllung die Einschaltung Dritter durch die Gesellschaft P&D erfordert.
  • 2.4 Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  • 2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen werden von der P&D-Gesellschaft ersetzt, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung(en) so weit wie möglich beibehalten wird.
  • 2.6 Wenn P&D Company nicht immer die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass P&D Company in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
  • 2.7 P&D Company ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Artikel 3: Angebote, Zustandekommen des Vertrages, Kündigung und Änderungen

  • 3.1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote der Firma P&D sind freibleibend.
  • 3.2 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Verträge.
  • 3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot von P&D Company ausdrücklich zugestimmt hat.
  • 3.4 Wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, hat P&D Company das Recht, dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen:
  • a. Alle bereits durchgeführten Arbeiten;
  • b. Alle bereits gekauften Materialien und Gegenstände;
  • c. Eine Vergütung für reservierte Arbeitszeit.
  • 3.5 Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Nachtrags, ist P&D Company berechtigt, diesen erst auszuführen, nachdem der Kunde dem Preis und den anderen für die Ausführung festgelegten Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des zu bestimmenden Zeitpunkts der Ausführung. Die Nichtausführung des geänderten Vertrages oder die nicht sofortige Ausführung stellt keinen Vertragsbruch seitens P&D Company dar und ist kein Grund für den Kunden, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.
  • 3.6 Ohne in Verzug zu sein, kann P&D Company einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, zum Beispiel für die in diesem Zusammenhang zu leistenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.

Artikel 4 Durchführung des Abkommens

  • 4.1 Wenn für die Ausführung bestimmter Arbeiten eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich niemals um eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist sollte der Kunde P&D Company daher schriftlich in Verzug setzen. Der P&D Company ist eine angemessene Frist für die Erfüllung des Vertrags einzuräumen.
  • 4.2 P&D Company wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis erfüllen.
  • 4.3 Die Verpflichtung ist eine Verpflichtung zur Leistung und keine Verpflichtung zum Ergebnis. Die Vergütung der Firma P&D hängt nicht vom Ergebnis ab. Der Erfolg hängt auch von der Zusammenarbeit beider Parteien und dem Engagement des Kunden und seiner Mitarbeiter ab.
  • 4.4 P&D Company kann nicht garantieren, dass die Durchführung der Arbeiten zu dem vom Kunden gewünschten Ergebnis führt, wie z. B. eine höhere Produktivität, zufriedenere Kunden, zufriedenere Mitarbeiter und/oder eine höhere Effizienz in der Organisation des Kunden, jedoch nicht darauf beschränkt.
  • 4.5 P&D Company ist berechtigt, den Vertrag durch einen Dritten ausführen zu lassen. Wenn P&D Company einen Dritten mit der Erfüllung des Vertrags beauftragt, bedeutet "P&D Company" auch den von P&D Company beauftragten Dritten.

Artikel 5: Verpflichtungen des Kunden

  • 5.1 Der Kunde stellt unentgeltlich die von P&D Company angemessenerweise benötigten Einrichtungen am Standort zur Verfügung.
  • 5.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass P&D Company Zugang zu allen Gegenständen, Daten und Systemen hat, die P&D Company für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten benötigt.
  • 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, P&D Company unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können.
  • 5.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Ort bzw. die Orte, an denen, die Werkzeuge und die Umstände, unter denen P&D Company die Arbeiten ausführt, sicher sind und allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde hat solche Maßnahmen zu ergreifen, dass P&D Company während der Ausführung der Arbeiten vor Gefahren für Körper, Ehre und Eigentum geschützt ist.
  • 5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen und/oder Gebrauchsanweisungen der Ware zu verwenden.
  • 5.6 Der Kunde stellt P&D Company von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Kunden zuzurechnen ist.
  • 5.7 Kommt der Kunde mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der P&D Company in Verzug, so haftet er für alle Schäden, die der P&D Company hierdurch direkt oder indirekt entstehen.

Artikel 6: Ausbildung

  • 6.1 Die Schulung findet am Ort des Kunden statt. Der Kunde hat rechtzeitig und kostenlos einen geeigneten Raum für die Schulung zur Verfügung zu stellen.
  • 6.2 P&D Company ist berechtigt, einem Mitarbeiter des Kunden, der sich falsch verhält oder die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung in sonstiger Weise unzumutbar stört oder verhindert, den weiteren Zugang zur Schulung zu verweigern.
  • 6.3 Während der Schulung sollte der Mitarbeiter des Kunden nicht durch eingehende Telefonanrufe, (Text-)Nachrichten oder E-Mails gestört werden können, es sei denn, der Mitarbeiter hat die Erlaubnis von P&D Company erhalten.
  • 6.4 Kosten, die durch Beschädigung und/oder Zerstörung durch Mitarbeiter des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen, sofern sie nicht von dem/den Verursacher(n) selbst eingezogen werden können.

Artikel 7: Lieferung von Waren

  • 7.1 Die dem Kunden bekannt gegebene Lieferfrist ist nicht als Frist anzusehen.
  • 7.2 Die Gegenstände werden von der Firma P&D zum Standort gebracht oder von der Firma P&D verschickt.
  • 7.3 Wenn die Artikel versendet werden, werden dem Kunden Versandkosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Versandkosten wird dem Kunden im Voraus bekannt gegeben.

Artikel 8: Versammlung

  • 8.1 Wenn die Parteien eine Montage vereinbart haben, muss der Kunde der P&D Company den Ort vorher mitteilen.
  • 8.2 Der Kunde hat rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass:
  • a. Der Veranstaltungsort ist zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich;
  • b. Alle angemessenen Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Montagearbeiten erforderlich sind, sind vorhanden;
  • c. Die (bauliche) Konstruktion ist für die Montage geeignet;
  • d. Die Montagearbeiten können ungestört durchgeführt werden.

Artikel 9. Gewährleistung

  • 9.1 Auf die Waren wird eine Herstellergarantie gewährt.
  • 9.2 Für weitere Informationen zur Herstellergarantie sollte der Kunde die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers einsehen.
  • 9.3 Für einen Garantieanspruch sollte sich der Kunde an den jeweiligen Hersteller wenden.

Artikel 10. Preiserhöhung

  • 10.1 P&D Company ist berechtigt, den vereinbarten Tagessatz zu erhöhen, ohne dass der Kunde in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn sich die Erhöhung des Tagessatzes aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung ergibt oder durch eine Lohnerhöhung oder aus anderen Gründen verursacht wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

Artikel 11. Rechnungsstellung und Zahlung

  • 11.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachhinein.
  • 11.2 Die Zahlung hat stets innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
  • 11.3 Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug und schuldet die gesetzlichen Handelszinsen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.
  • 11.4 Der Kunde ist niemals berechtigt, den von ihm der P&D Company geschuldeten Betrag zu verrechnen.
  • 11.5 Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der P&D Company dadurch entstehen, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf der Grundlage des Inkassokostengesetzes berechnet.
  • 11.6 Jede Zahlung des Kunden dient zunächst zur Begleichung der fälligen Zinsen und anschließend zur Begleichung der Inkassokosten. Erst nach Begleichung dieser Beträge dient jede Zahlung des Kunden zur Begleichung der ausstehenden Hauptsumme.

Artikel 12. Eigentumsvorbehalt

  • 12.1 Alle gelieferten und zu liefernden Waren bleiben das alleinige Eigentum von P&D Company, bis alle Forderungen, die P&D Company gegenüber dem Kunden hat oder haben wird, vollständig bezahlt sind.
  • 12.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht benutzen:
  • a. Versprechen;
  • b. Dritten jedes andere Recht daran zu gewähren;
  • c. Weiterverkauf außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs.
  • 12.3 Der Kunde hat alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte der P&D Company zu sichern.
  • 12.4 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber P&D Company nicht oder nicht vollständig nachkommt und/oder im Falle der Auflösung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, ist P&D Company berechtigt, die gesamte unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts von P&D Company auf vollständigen Schadenersatz.
  • 12.5 Wenn P&D Company von ihrem in diesem Artikel beschriebenen Recht Gebrauch machen möchte, ist der Kunde verpflichtet, P&D Company Zugang zu allen Orten zu gewähren, an denen sich die Waren von P&D Company befinden. Alle Kosten, die P&D Company für die Rücknahme der Waren entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Demontagekosten, gehen zu Lasten des Kunden.
  • 12.6 Im Falle einer Pfändung, eines Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses wird der Kunde P&D Company unverzüglich benachrichtigen und den pfändenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter über die (Eigentums-)Rechte von P&D Company informieren.
  • 12.7 Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen berühren nicht die anderen Rechte, die der P&D-Gesellschaft zustehen.

Artikel 13. Haftung und Verjährung

  • 13.1 P&D Company kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die eine direkte oder indirekte Folge davon sind:
  • a. Ein Ereignis, das sich tatsächlich seiner Kontrolle entzieht und daher nicht auf seine Handlungen und/oder Unterlassungen zurückgeführt werden kann, wie unter anderem in Artikel 14.1 definiert;
  • b. Jede Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die vom oder im Namen des Kunden beschäftigt werden.
  • 13.2 Der Kunde ist unter allen Umständen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Daten und Unterlagen verantwortlich. P&D Company haftet in keinem Fall für Schäden, die (teilweise) dadurch entstehen, dass die vom Kunden gelieferten Daten und Unterlagen unrichtig und/oder unvollständig sind. Der Kunde stellt P&D Company von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  • 13.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm getroffenen Entscheidungen, unabhängig davon, ob er die Beratung von P&D Company in Anspruch nimmt oder nicht.
  • 13.4 P&D Company kann vom Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn das Ergebnis der von P&D Company ausgeführten Arbeiten nicht den Erwartungen des Kunden entspricht.
  • 13.5 Die Ausbildung ist von Natur aus ergebnisorientiert, ohne dass Ergebnisse garantiert werden. P&D Company kann niemals für nicht erzielte Ergebnisse haftbar gemacht werden.
  • 13.6 Die Firma P&D haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen oder unsachkundigen Gebrauch der gelieferten Waren entstehen.
  • 13.7 P&D Company haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen, Rufschädigung, Arbeitskosten, verhängte Geldstrafen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
  • 13.8 Wenn P&D Company für einen Schaden haftet, ist die Haftung von P&D Company auf den Betrag beschränkt, der vom Versicherer von P&D Company ausgezahlt wird. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung von P&D Company auf maximal den Rechnungsbetrag für die Arbeiten, auf die sich die Haftung bezieht, begrenzt.
  • 13.9 In jedem Fall erlöschen die Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, gegenüber der P&D-Gesellschaft nach Ablauf von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem eine Tatsache eintritt, die es dem Kunden ermöglicht, diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber der P&D-Gesellschaft auszuüben.
  • 13.10 Wenn der Kunde P&D Company Güter und/oder Materialien und/oder Einrichtungen für die Ausführung der Arbeiten zur Verfügung gestellt hat und diese Güter und/oder Materialien und/oder Einrichtungen für den Zweck, für den sie P&D Company zur Verfügung gestellt wurden, nicht geeignet sind, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden.

Artikel 14. Höhere Gewalt

  • 14.1 Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall - jedoch nicht ausschließlich - verstanden: Datenverlust infolge von Computerausfällen, Virenbefall oder Computerverletzungen durch Dritte, Internet- und Stromausfällen, Wettereinflüssen, Verkehrsstörungen, Überschwemmungen, Erdrutschen, Terrorismus, Epidemien, Krieg und Unruhen, Behinderungen durch Dritte, Streiks, Feuer, Diebstahl, behördlichen Maßnahmen, Krankheit oder persönlichen (familiären) Umständen der natürlichen Person, die den Vertrag im Namen der P&D-Gesellschaft erfüllt.
  • 14.2 Falls P&D Company durch höhere Gewalt daran gehindert wird, die Arbeiten ganz oder teilweise auszuführen, hat P&D Company das Recht, ohne gerichtliche Intervention die Ausführung der Arbeiten auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise als aufgelöst zu betrachten, und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass P&D Company zum Ersatz des vom Kunden erlittenen Schadens verpflichtet ist. Alle bis zum Zeitpunkt der Aussetzung oder Auflösung ausgeführten Arbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 15. Aussetzung und Auflösung

  • 15.1 P&D Company ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
  • a. Der Abnehmer kommt den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach, und der Abnehmer hat eine versandte Inverzugsetzung nicht befolgt. Wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist, kann eine Inverzugsetzung unterbleiben;
  • b. Nach Vertragsabschluss werden der P&D-Gesellschaft Umstände bekannt, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  • c. Der Kunde beantragt oder erhält Zahlungsaufschub, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird oder ein entsprechender Antrag gestellt wird, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, sein Unternehmen aufgibt oder liquidiert, unter Vormundschaft gestellt wird oder wenn ein Verwalter bestellt wird.
  • 15.2 Darüber hinaus ist P&D Company berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn sich Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn sich andere Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden kann.
  • 15.3 Wenn P&D Company zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist P&D Company in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise entstanden sind.
  • 15.4 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von P&D Company gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn P&D Company die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält P&D Company ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  • 15.5 Die Firma P&D behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 16. Rechte an geistigem Eigentum

  • 1 Sofern P&D Company und der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist und bleibt P&D Company vollständig und ausschließlich berechtigt, die Rechte am geistigen Eigentum, wie z. B. das Urheberrecht, an den Materialien zu besitzen, jedoch nicht ausschließlich.
  • 16.2 P&D Company gewährt dem Kunden das Recht, die Materialien ausschließlich innerhalb und zum Nutzen seiner eigenen Organisation zu verwenden. Es ist nicht gestattet, die Materialien ohne vorherige Genehmigung von P&D Company zu vervielfältigen, offenzulegen oder zu verwerten, es sei denn, die Art der Materialien schreibt etwas anderes vor.
  • 16.3 Wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von P&D Company verletzt, hat P&D Company das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung hat, und der Kunde haftet für alle Schäden, die P&D Company dadurch entstehen. Als Schaden gilt in diesem Zusammenhang in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, der Umsatzverlust.
    16.4 Der Kunde stellt P&D Company von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden, frei.

Artikel 17. Vertraulichkeit und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  • 17.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden.
  • 17.2 Wenn die P&D-Gesellschaft aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und sich die P&D-Gesellschaft nicht auf ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht oder ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Recht berufen kann, ist die P&D-Gesellschaft nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
  • 17.3 Wenn P&D Company personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem von beiden Parteien unterzeichneten Verarbeitungsvertrag festgehalten.
  • 17.4 P&D Company verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung. Für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Kunden die Datenschutzerklärung von P&D Company einsehen, siehe https://5scompany.com/wp/privacy-statement/.

Artikel 18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  • 18.1 Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen die P&D Company beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  • 18.2 Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und P&D Company, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden unter Ausschluss aller anderen Streitigkeiten von dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem P&D Company ihren Sitz hat, entschieden.